Was wird in einem Unfallgutachten erfasst?
Ein Unfallgutachten hält nicht nur sichtbare Beschädigungen fest. Je nach Schaden werden Reparaturweg, Reparaturkosten und weitere technisch oder wirtschaftlich relevante Werte ermittelt und nachvollziehbar dokumentiert.
Welche Positionen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem von Schadenbild, Fahrzeugzustand und Reparaturmöglichkeit ab.
- Art, Umfang und Lage der unfallbedingten Beschädigungen
- Erforderlicher Reparaturweg und voraussichtliche Reparaturkosten
- Je nach Fall Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
- Aussagekräftige Fotos und technische Beweissicherung
Unabhängige Begutachtung nach einem unverschuldeten Unfall
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen eigener Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht auf eine Begutachtung durch die gegnerische Versicherung beschränken.
Bei sehr kleinen Schäden kann statt eines vollständigen Gutachtens ein geringerer Nachweis sinnvoll sein. Wir besprechen vorab offen, welcher Umfang zu Ihrem Schaden passt; Haftungsfragen werden bei Bedarf anwaltlich geklärt.
So läuft die Begutachtung in Duisburg ab
Nach Ihrer Kontaktaufnahme klären wir Unfallhergang, Fahrzeugstandort und vorhandene Unterlagen. Anschließend wird das Fahrzeug systematisch geprüft und fotografisch dokumentiert.
Nach der Ausarbeitung erhalten Sie das Gutachten und eine verständliche Einordnung. Auf Wunsch stimmen wir uns im Rahmen der Beauftragung auch mit Ihrer Werkstatt oder anwaltlichen Vertretung ab.